Der Empfang erfolgt nur nach Vereinbarung täglich (Montag bis Sonntag).
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Offenlegungspflichten für öffentliche Auszahlungen: In Übereinstimmung mit dem Gesetz 124/2017 und dem Gesetzesdekret 34/201 sind staatliche Beihilfen und De-minimis-Beihilfen, die unser Unternehmen erhält, im nationalen Register für staatliche Beihilfen gemäß Art. 1 aufgeführt. 52 des Gesetzes 234/2012, auf das verwiesen wird und das unter folgendem Link eingesehen werden kann: https://www.rna.gov.it/RegistroNazionaleTrasparenza/faces/pages/TrasparenzaAiuto.jspx